Gebühren

Die im Rahmen der Mandatierung entstehenden Gebühren richten sich grundsätzlich nach der anwaltlichen Vergütungsordnung (RVG). Alternativ oder ergänzend hierzu kann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden.

Ein erstes Beratungsgespräch kann die Entgegennahme Ihrer Unterlagen und Informationen (gerne auch via Telefon oder E-Mail), deren Sichtung, eine Einarbeitung, rechtliche Beurteilung und ein zusammenfassendes Gespräch oder E-Mail umfassen. Soweit die Angelegenheit nicht Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, beläuft sich die Gebühr für eine Erstberatung gem. § 34 RVG auf höchstens 190,00 EUR zzgl. USt.

Für weiterführende Informationen besuchen Sie gerne den entsprechenden Artikel auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer oder nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.