Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte
Um die eigene, aber auch die Liquidität und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, sicherzustellen, ist der richtige Umgang mit ausbleibenden Leistungen und Zahlungen unabdingbar. Ob die Forderung (stillschweigend) gestundet oder der Schuldner unverzüglich in Verzug gesetzt werden sollte, kann dabei nicht pauschal beantwortet werden. Es sind sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Stundung der Forderung
Die Stundung einer Forderung, also das Verschieben der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt, kann sich positiv auf langfristig bestehende Geschäftsbeziehungen auswirken. Dem Vertragspartner kann auf diesem Weg das Vertrauen in dessen Pflichterfüllung ausgedrückt werden.
Inverzugsetzung und Zwangsvollstreckung
Die Insolvenz eines Schuldners hat im schlimmsten Fall einen vollständigen Leistungs- und/oder Zahlungsausfall zur Folge. Aus diesem Grund kann es empfehlenswert sein, auch wenn es sich um einen solventen Schuldner handelt, diesen zeitnah in Verzug zu setzen, den Anspruch zu titulieren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
Rechtsverfolgungskosten
Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, so ist auch in (Anm. Verf.: vermeintlich) einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig (BGH Urteil vom 19.2.2025 – VIII ZR 138/23). Auch in (Anm. Verf.: vermeintlich) einfach gelagerten Fällen wird aus diesem Grund die Ersatzfähigkeit der aufgrund der Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehenden Gebühren in gesetzlicher Höhe bejaht.
Gerne berate und vertrete ich Sie bei allgemeinen Fragen sowie im Rahmen der Durchsetzung Ihrer sowie der Abwehr unberechtigt gegen Sie geltend gemachter Forderungen.
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